Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten Sie weitere Fragen an uns haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Abendkasse
Wann kann ich Tickets an der Abendkasse kaufen?
Eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn öffnet die Abendkasse der Stadthalle Lohr üblicherweise. Dort können Sie Tickets für die Veranstaltung des Abends kaufen, sofern diese nicht bereits ausverkauft ist. Ob eine Veranstaltung ausverkauft ist, erfahren Sie im Vorfeld unter
Programm.
Anreise & Parken
Wie komme ich zur Stadthalle?
Informationen zur Anreise finden Sie unter
Anreise & Parken.
Wo kann ich als Besucher parken?
Parken können Sie gegen Gebühr auf dem Stadthallenparkplatz oder in unserer Tiefgarage. In fußläufiger Entfernung zur Stadthalle Lohr finden Sie weitere, teilweise kostenfreie Parkplätze. Weitere Informationen finden Sie unter
Anreise & Parken.
Barrierefreiheit
Ist die Stadthalle Lohr barrierefrei?
Die Stadthalle Lohr erfüllt die Kriterien der Barrierefreiheit für Menschen mit Gehbeeinträchtigung, Sehbeeinträchtigung und Hörbeeinträchtigung. Ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit in unserem Hause finden Sie unter
Barrierefreiheit.
Einlass
Wann erfolgt der Einlass vor einer Veranstaltung?
In der Regel öffnet die Stadthalle eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Informationen zum Einlass bei Veranstaltungen finden Sie auf Ihrem Ticket und unter
Programm.
Essen und Getränke
Gibt es in der Stadthalle Lohr etwas zu Essen und zu Trinken?
Unser Servicepersonal versorgt Sie vor Veranstaltungsbeginn und während der Pausen im Foyer sehr gerne mit Snacks und Getränken. Das hauseigene Kafé Klinker bietet ebenfalls Speisen und Getränke an. Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Speise- und Getränkeauswahl im Kafé Klinker finden Sie unter
Kafé Klinker.
Darf ich eigene Verpflegung in die Stadthalle Lohr mitbringen?
Nein, grundsätzlich ist es nicht gestattet, Speisen und Getränke mitzubringen.
Fotografieren und filmen
Darf ich Fotoapparat und Videokamera mitbringen?
Generell ist Gästen das Mitbringen von professionellen Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten sowie von professionellen Fotokameras (beispielsweise Spiegelreflex-Kameras) nicht gestattet. Genaue Regelungen hierzu obliegen dem Veranstalter.
Das Mitbringen von Pocketkameras und Mobiltelefonen mit Kamerafunktion ist bei den meisten Veranstaltungen in der Stadthalle Lohr erlaubt. Fotos und Videos von Veranstaltungen dürfen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden.
Bei manchen Veranstaltungen ist die Nutzung von Fotokameras, Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten jedoch komplett untersagt. Dies geschieht in den meisten Fällen auf ausdrücklichen Wunsch des Veranstalters oder des Managements eines auftretenden Künstlers. Bitte beachten Sie dazu immer die entsprechenden Aushänge und Hinweise des Veranstalters.
Dürfen Bilder von mir als Besucher einer Veranstaltung veröffentlicht werden?
Werden durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Stadthalle Lohr, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Stadthalle Lohr hergestellt, dürfen diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen Gäste der Stadthalle Lohr ein, dass Aufnahmen, auf denen sie zu erkennen sind, für die genannten Zwecke verwendet werden dürfen. Die Aufnahmetätigkeit darf nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden.
Fundsachen
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich etwas in der Stadthalle verloren oder vergessen habe?
Sollten Sie während einer Veranstaltung etwas in der Stadthalle verloren oder vergessen haben, wenden Sie sich bitte noch vor Ort an unsere Service-Mitarbeiter. Bemerken Sie einen Verlust erst später, nutzen Sie bitte unser
Kontaktformular, um sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Garderobe
Kann ich beim Besuch einer Veranstaltung meine Jacke oder Tasche abgeben?
Im Foyer unserer Stadthalle befindet sich eine Garderobe. Dort können Sie gegen Gebühr Ihre Jacken, Mäntel und Taschen bei unserem Serviceteam abgeben. Schirme, größere Taschen, Rucksäcke, Motorradhelme und Ähnliches dürfen nicht in die Veranstaltungsräume mitgenommen werden. Wir bitten Sie, diese ebenfalls an der Garderobe abzugeben.
Hotels & Übernachtung
Welche Übernachtungsangebote gibt es in Lohr a.Main?
In Lohr gibt es viele Hotels und Übernachtungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Preiskategorien. Informationen finden Sie in unserer Rubrik
„Hotels & Übernachtung“ und unter
www.lohr.de.
Kinder & Jugendliche
Ab welchem Alter dürfen Kinder und Jugendliche Veranstaltungen in der Stadthalle besuchen?
In der Stadthalle Lohr gilt das Jugendschutzgesetz. Jugendliche über 16 Jahren dürfen Veranstaltungen bis 24.00 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen unsere Veranstaltungen in der Regel nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen.
Ausnahmen bilden Veranstaltungen, die von einem anerkannten Träger der Jugendarbeit durchgeführt werden oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dienen. In diesen Ausnahmefällen ist die Anwesenheit von Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 24.00 Uhr und von Kindern (unter 14 Jahren) bis 22.00 Uhr gestattet.
Kann die Aufsichtspflicht für einen Minderjährigen an eine volljährige Begleitperson übertragen werden?
Ob Erziehungsbeauftragungen („Muttizettel“) bei einer Veranstaltung akzeptiert werden, liegt im Ermessen des jeweiligen Veranstalters. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld beim Veranstalter.
Kann ich mit Baby zu einer Veranstaltung kommen?
Es ist grundsätzlich erlaubt, Babys zu den Veranstaltungen mitzubringen. Bitte bedenken Sie aber, dass die Lautstärke bei unseren Veranstaltungen, insbesondere bei Konzerten, nicht auf die empfindlichen Ohren von Säuglingen abgestimmt ist. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, entsprechende Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Wir können hier keine Haftung übernehmen.
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass Kinder unter sechs Jahren bei einzelnen Veranstaltungen (z.B. bei Klassik-Konzerten) keinen Zutritt haben. Dies geschieht sowohl zum Schutze des Kindes als auch im Sinne anderer Veranstaltungsgäste. Entsprechende Hinweise finden Sie im Vorfeld auf unserer Webseite.
Wo kann ich einen Kinderwagen abstellen?
Je nach Veranstaltung finden Sie im Foyer oder im Saal Platz für Kinderwägen. Da wir jedoch keine Haftung übernehmen können, empfehlen wir Ihnen, den Kinderwagen im Auto zu lassen, wenn Sie diese Möglichkeit haben.
Rauchverbot
Was muss ich als Raucher beachten?
In der Stadthalle Lohr gilt das Nichtraucherschutzgesetz. Im gesamten Haus ist das Rauchen nicht gestattet. Wir bitten Sie, die gekennzeichneten Raucher-Bereiche im Freien zu benutzen.
Tickets
Wie und wo kann ich Tickets für Veranstaltungen in der Stadthalle Lohr kaufen?
Sie haben viele Möglichkeiten, Tickets für die Stadthalle Lohr zu kaufen. Online, am Telefon oder in einer der zahlreichen Vorverkaufsstellen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter
Tickets.Kann ich Tickets für Veranstaltungen umtauschen/zurückgeben?
Nein. Tickets sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen und können auch nicht zurückgegeben werden. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihr Ticket an Freunde oder Bekannte weiterzugeben.
Tiere
Darf ich mein Haustier in die Stadthalle Lohr mitbringen?
Das Mitbringen von Tieren aller Art (mit Ausnahme von Blindenhunden) ist generell nicht erlaubt.
Verbotene Gegenstände
Welche Gegenstände darf ich nicht in die Stadthalle mitbringen?
Das Mitführen folgender Gegenstände ist in der Stadthalle Lohr verboten:
- Waffen, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase. Ausgenommen Taschenfeuerzeuge
- Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterbarem Material hergestellt sind
- Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
- Laser-Pointer
- Mechanische oder elektrisch betriebene Lärminstrumente
- Sperrige Gegenstände wie Hocker, Stühle, Fotostative, Kisten
- Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die einer extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder fundamentalistischen Meinungskundgabe dienen
- Flugblätter oder Werbematerial sowie Waren zum Verkauf. In Ausnahmefällen kann der Veranstalter hierfür eine schriftliche Genehmigung erteilen
- Drogen und Rauschmittel
- Professionelle Ton-, Bild- oder Videoaufnahmegeräte (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
- Eigene Speisen und Getränke
Den Anweisungen des Sicherheits- und Servicepersonals bei Veranstaltungen ist Folge zu leisten. Besucher, die verbotene Gegenstände mit sich führen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Bei besonders schweren Verstößen gegen die Vorschriften wird ein Hausverbot verhängt.
Schirme, größere Taschen, Rucksäcke, Motorradhelme und Ähnliches dürfen nicht in die Veranstaltungsräume mitgenommen werden. Wir bitten Sie, diese an der Garderobe abzugeben.
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